AVRB

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (AVRB)
DesTour Reisebüro GmbH, Sargans

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Reisebüro DesTour GmbH, nachfolgend Reisebüro genannt.

1.2 Dabei ist zu unterscheiden, dass die AVRB zwischen Pauschalreisen und sonstigen Reisedienstleistungen unterscheiden. Eine Pauschalreise liegt nur vor, wenn wir Beförderung zusammen mit Hotel oder anderen touristischen Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis ausschreiben.

1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei und Sie können sich nicht auf diese AVRB berufen. Das Reisebüro kann aber Kosten für die Beratung und Reservation erheben.


2. Vertragsabschluss

2.1 Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme Ihrer Anmeldung schriftlich (Brief, Fax, E-Mail), telefonisch (mündliche Direktbuchungen, welche am Telefon auch sofort angenommen werden, sind gültig und verpflichten beide Vertragspartner) und persönlich, kommt zwischen Ihnen und dem Reisebüro resp. dem betreffenden Veranstalter ein Vertrag zustande. Meldet der Buchende weitere Reiseteilnehmer an, anerkennt er die AVRB auch im Namen seiner Mitreisenden und steht für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises resp. der Annullationskosten) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

2.2 Sonderwünsche werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Reisebüro schriftlich und vorbehaltlos akzeptiert und bestätigt worden sind.

2.3 Bei der Miete von Fahrzeugen bitten wir Sie, die in den Prospekten erwähnten Bedingungen des jeweiligen Vermieters zu beachten. Im Weiteren gelten die Vertragsbedingungen des zwischen Ihnen und dem Vermieter vor Ort abgeschlossenen Mietvertrages.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren

Alle Preisangaben in Katalogen, Inseraten, Internet etc. erfolgen vorbehaltlich Verfügbarkeit und können jederzeit ändern. Änderungen bleiben daher bis zur Ausstellung der Reisedokumente (Flugtickets, Hotelgutschein etc.) ausdrücklich vorbehalten.

3.1 Preisänderungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (inkl. Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben / Gebühren, wie z.B. Flughafen- und Landetaxen, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben; c) Wechselkursänderungen; oder d) plausibel erklärbaren Druckfehlern, ergeben. Falls die angegebenen Preise erhöht werden müssen, wird Ihnen dies bis 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Reisebetrages, so haben Sie das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die entsprechende Mitteilung muss innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung beim Reisebüro eintreffen.

3.2 Gebühren und Kostenanteile für Reservation und Beratung
Neben den im Katalog / Preisliste erwähnten Preisen wird zusätzlich eine Service- oder Auftragspauschale von Fr. 50.00 pro Rechnung erhoben. Diese beinhaltet u.a.: Produktshaftpflichtversicherung, Kundengeldabsicherung, Ombudsmann, Flugplan- u. Tarifauskünfte. Das Reisebüro kann zusätzlich, neben allfälligen Buchungsgebühren der Dienstleistungsunternehmen, u.a. folgende Kostenanteile und Pauschalen erheben:Fr. 50.00 Buchungsgebühr pro Person für Last Minute-Reisen, Fr. 50.00 pro 15 Minuten für Beratung, Abklärung Verfügbarkeit (alle Reisen), Fr. 100.00 pro Person für Reisen von Direktanbietern wie Vögele, easy, Reisen Netto etc., Fr. 80.00 pro Hotel-, Mietwagen- oder Fährenreservationen (bei gleichzeitiger Flugbuchung 50 % Reduktion), Fr. 50.00 pro Person für Baukastenreisen, Fr. 100.00 pro Ticket für Beschaffung oder Upgrade von Bonustickets, Fr. 90.00 Service-Gebühr p. Ticket bei Europaflügen , Fr. 150.00 Service-Gebühr p. Ticket bei für Langstreckenflüge, Fr. 50.00 pro Pass für Visum-Einholung, Fr. 30.00 pro Reservation für Eintrittskarten Fr. 100.00 pro Person Aufwandsentschädigung für Annullationen / Umbuchungen, zusätzlich zu den Gebühren des Veranstalters Fr. 30.00 für Express-Versand der Reiseunterlagen bei kurzfristiger Buchung, ab 5 Arbeitstage vor Abreise, Fr. 100.00 für Erstellung einer detaillierten, schriftlichen Offerte Beratungs- und Offertkosten werden bei einer Buchung zu 100 % angerechnet. Die komplette Gebührenliste liegt im Reisebüro auf .

Alle Preise im Zusammenhang mit einer Reisebürodienstleistung / Kostenanteil gelten bei Barzahlung / Überweisung. Für Kreditkartenzahlungen wird eine Transaction-Fee von 3 %, für REKA-Checks von 5 % erhoben.
Im Falle einer Annullation bleiben die ursprünglichen Kostenanteile und Gebühren bestehen. Sämtliche Gebühren / Kostenanteile, die neben den Dienstleistungspreisen anfallen, werden Ihnen anlässlich des Vertragsabschlusses mitgeteilt. Änderungen der verschiedenen Ansätze bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.3 Die bei Entgegennahme Ihrer Buchung zu leistende Anzahlung und die Zahlungsfrist für die Restzahlung ersehen Sie aus den Rechnungen. Wenn Ihre Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen, so ist das Reisebüro berechtigt, die Erbringung der Leistungen zu verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 5 geltend zu machen.

3.3.1 Gewisse Flugtarife erfordern zwingend die sofortige Ticketausstellung. In diesem Falle ist die Rechnung ebenfalls, unabhängig vom Reisedatum, umgehend zu bezahlen.

3.3.2 Last Minute- und Sonderangebote sind anlässlich der definitiven Reservation, unabhängig vom Reisedatum, zur sofortigen Zahlung fällig.


4. Programmänderungen

4.1 Bei Pauschalreisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen z.B. bezüglich Unterkunft, Transportart oder -mittel, Leistungsträger oder Zeiten erfahren. In einem solchen Fall bemühen wir uns, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

4.2 Das Reisebüro kann insbesondere keine Gewähr dafür übernehmen, dass der in den Prospekten erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt, der Flug mit der erwähnten Fluggesellschaft erfolgt und dass die Flugzeiten keine Änderung erfahren. Eine Garantie für allfällig reservierte Sitzplatznummern auf den Flügen können wir ebenfalls nicht gewähren.

4.3 Ausserdem müssen wir uns vorbehalten, in besonderen Fällen (z.B. bei Überbuchungen durch das Hotel) Sie in einem anderen Hotel der gleichen Klasse unterzubringen.

4.4 Programmänderungen und Flugverspätungen berechtigten zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall wegen verspäteter Rückkehr). Dagegen vergüten wir Ihnen einen allfälligen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.

4.5 Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen), wegen behördlicher Massnahmen oder wegen Streiks nach unserem Ermessen nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss, sind wir berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen die von uns bereits erbrachten und nachgewiesenen Auslagen in Abzug zu bringen. Weitere Ersatzforderungen müssen wir jedoch ausschliessen.


5. Annullation / Umbuchung durch den Kunden

Primär gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der in Ihrer Rechnung / Bestätigung erwähnten Veranstalter und Leistungsträger – sekundär unsere nachfolgenden Bedingungen.

5.1 Wenn Sie Ihre Buchung annullieren, ändern und / oder umbuchen, erhebt das Reisebüro zusätzlich zu den Gebühren des Veranstalters eine Aufwandsentschädigung von Fr. 100.00 pro Person.

5.2 Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist obligatorisch und beträgt pro Person ca. Fr. 45.00 bei Kurz- und Mittelstrecken und ca. Fr. 67.00 bei Langstrecken. Diese deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen wie Krankheit, Unfall oder Todesfalls des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen ab. Krankheiten und Unfälle, die bereits zum Zeitpunkt der Buchung bestanden, sind nicht gedeckt. Zur Rückerstattung muss die Annullationsrechnung des Reisebüros mit dem Arztzeugnis direkt an die Versicherung gesandt werden.
Sollten Sie über eine private Deckung (z.B. ETi-Schutzbrief, MobiTours, Relax, Intertours-Winterthur) verfügen, können Sie beim Reisebüro eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Für eigene Lösungen übernimmt das Reisebüro keine Garantie, d.h. der Kunde haftet bei Nichtübernahme durch die Versicherung persönlich.
WICHTIG: Wir empfehlen neben einer Gepäckversicherung - dringend den Abschluss einer Extrarückreisekostenversicherung. (Prämie Fr. 99.00 für Einzelpersonen resp. Fr. 159.00 für Familien inkl. Annullation, gültig 1 Jahr - diese Versicherung übernimmt auch die anfallenden Bearbeitungsgebühren!) Überprüfen Sie zudem Ihre Kranken- und Unfallabdeckung im Ausland. Sie reisen sorgloser, wenn Sie die gängigsten Risiken während der Reise versichern lassen. Wir beraten Sie gerne.

5.3 Annullieren Sie Ihre Reise weniger als 32 Tage vor Reisebeginn, oder buchen Sie Ihre Reise um, so erhebt das Reisebüro zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr und Aufwandsentschädigung (Ziffer 5.1) folgende Annullationskosten:

· Pauschalreisen:
31 - 16 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Pauschalpreises
15 - 9 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Pauschalpreises
8 - 3 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Pauschalpreises
2 - 0 Tage vor Abreise, Nichterscheinen oder zu späte Ankunft am Flughafen: 100 % des Pauschalpreises

· Last Minute, Aktionen:
Diese Buchungen können, unabhängig vom Reisetermin, weder umgebucht noch annulliert werden. Die Annullationsspesen betragen in jedem Falle immer 100 % des Reisepreises.

· Flugtickets:Eine Buchung kann vor Ausstellung der Flugtickets gegen eine Gebühr von Fr. 50.00 pro Ticket und Person noch geändert werden. Bei einer Annullation vor Ticketausstellung wird vom Reisebüro eine Aufwandsentschädigung von Fr. 100.00 pro Person und Ticket verrechnet, zuzüglich evtl. Bearbeitungsspesen der Airline oder des Ticketlieferanten. Bei einer Umbuchung auf ein anderes Reisedatum gilt nicht automatisch der ursprünglich gebuchte Tarif. Je nach Auslastung und Verfügbarkeit können höhere Tarife zur Anwendung kommen.
Nach Ausstellung der Flugscheine können Flüge - abhängig vom gebuchten Tarif - meist nur noch gegen hohe Spesen, bis 100 % des Flugpreises plus Beratungs- und Ausstellungsgebühr des Reisebüros (Ziffer 3.2) sowie der Aufwandsentschädigung (Ziffer 5.1) und der Flughafentaxen storniert werden.

· Bei Pauschalreisen und Nur-Landarrangements mit Abreise zwischen dem 1.12. und 5.1. eines jeden Jahres:
Während der Festtage gelten besondere Rücktrittsbestimmungen.
60 - 31 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Pauschalpreises
30 - 15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Pauschalpreises
14 - 1 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Pauschalpreises
Abreisetag: 100 % des Pauschalpreises

· bei Charter-Nurflügen (weltweit)
60 - 31 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Pauschalpreises
30 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Pauschalpreises

· Einzelne Bestandteile von Baukastenreisen (u.a. Mietwagen, Camper, Hotel, Bahn, Rundreisen etc.):
31 Tage vor Beginn / Übernahme: 50 % des Reise- /Mietpreises
30 - 0 Tage vor Beginn / Übernahme: 100 % des Reise- / Mietpreises

· Tickets für kulturelle und / oder sportliche Veranstaltungen:Solche Tickets können nicht mehr zurückgegeben werden, d.h. der Rückbehalt beträgt 100 % und wird durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt.

· Pauschalreisen mit einer publizierten Mindestbeteiligung organisiert und veranstaltet vom Reisebüro DesTour, Sargans.:
(z.B. Themenreisen oder anderen Gruppenreisen, Leser- und Hörerreisen etc.) gelten ausnahmslos nachfolgende Rücktrittsbedingungen:
60 – 45 Tage vor Reisebeginn 20 % des Pauschalpreises
44 – 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Pauschalpreises
29 – 0 Tage vor Reisebeginn 100 % des Pauschalpreises
Sollte eine fest vorgesehene Veranstaltung (z.B. ein Sport-Event, Flugshow, Autorennen etc.) - aus was für Gründen auch immer - verschoben oder abgesagt werden, behalten die Tickets ihre Gültigkeit fürs neue Austragungsdatum. Die in diesem Zusammenhang gebuchte Reise kann daher nicht spesenfrei annulliert und neu gebucht werden. Dieses sehr geringe Risiko gehen Sie mit einer Buchung ein und ist auch nicht durch eine allfällige Annullationsversicherung gedeckt.

· Gruppenreisen:
Annullation von einzelnen Reiseteilnehmern aus der Gruppe:
42 - 30 Tage vor Reisebeginn 50 %
29 - 15 Tage vor Reisebeginn 75 %
14 - 0 Tage vor Reisebeginn 100 %.
Allfällige Zuschläge resp. Mehrpreise für Minderbeteiligung, Einzelzimmer sowie Wegfall der Gruppenreduktion vorbehalten.

Annullation der gesamten Gruppe:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 30 %, mind. Fr. 1'500.00
44 - 30 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
29 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
(immer vom Gesamtpreis der ganzen - ursprünglich gebuchten - Gruppe)

5.4 Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt diese mit.

Wir fakturieren Ihnen die uns effektiv belasteten Annullationskosten, welche vom Zeitpunkt der Stornierung, der Reiseart oder Dienstleistung und der Anzahl Passagiere abhängig sind sowie unsere Aufwandsentschädigung gem. Ziffer 5.1. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung (eingeschriebener Brief) beim Reisebüro. (Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend).

5.5 Wenn Sie eine Pauschalreise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Dieser muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Einreisepapiere, Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen. Er haftet mit Ihnen dem Reisebüro gegenüber für die Bezahlung des Reisepreises zuzüglich der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.1) sowie allfällige Zusatzspesen. Der Eintritt der Ersatzperson setzt voraus, dass diese die allfälligen besonderen Anforderungen der Reise erfüllt, dass deren Teilnahme keine sonstigen behördlichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen und dass die Leistungsträger die Änderungen rechtzeitig akzeptieren.


6. Annullation durch das Reisebüro

6.1 Wird eine allfällig gemäss Ausschreibung geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro oder der betreffende Veranstalter die Reise bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn absagen oder einen Kleingruppenzuschlag erheben. In diesem Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6.2 Sollten unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann das Reisebüro oder der Veranstalter die Reise absagen. In diesem Falle werden die von Ihnen geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.


7. Beanstandungen / Reiseabbruch durch den Kunden

7.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der lokalen Vertretung des betreffenden Reiseveranstalters oder direkt dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Reiseleitung bzw. dem betreffenden Unternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.

7.2 Die Reiseleitung, Lokalvertretung des Veranstalters oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, ist diese nicht möglich oder ungenügend, so lassen Sie sich die Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der entsprechenden Instanz schriftlich bestätigen. Die Lokalvertretung des Veranstalters oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche. Die erwähnten Instanzen sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderung Ihrerseits anzuerkennen.
Diese Unterlagen inkl. der Bestätigung (Ziffer 7.1) müssen Sie uns spätestens bis 30 Tage nach Ihrer Rückkehr schriftlich einreichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Anspruch auf Schadenersatz.
Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung noch die örtliche Vertretung Ihres Veranstalters oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Veranstalter in der Schweiz oder ans Reisebüro.

7.3 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden rückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.


8. Haftung / Ausschluss und Begrenzung

8.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Für sonstige Reisedienstleistungen (nicht Pauschalreisen) ist das Reisebüro Vermittler zwischen Ihnen und den in den Prospekten erwähnten Transport-, Hotel-, Autovermietungs- und sonstigen Dienstleistungsanbietern. Daher können wir für die richtige Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch diese Unternehmen nicht einstehen. Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen.

8.2 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf max. den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

8.3 Das Reisebüro resp. der entsprechende Veranstalter haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht vertragsgemässe Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise, b) Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist, c) Auf höhere Gewalt oder ein Ereignis, auf das der entsprechende Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Reisebüro und Veranstalters ausgeschlossen.
Keine Haftung übernimmt das Reisebüro für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen sowie für dadurch entstehende Spesen, für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen wie Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

8.4 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.5 Das eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere Risiken bestehen. Detaillierte Reisehinweise erhalten Sie direkt beim EDA unter Telefon 031/ 322 44 52 oder im Internet unter www.eda.admin.ch. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Abreise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Hitze, Jet-Ski-Mieten etc.). Nehmen Sie Abstand von Verkaufsveranstaltungen wie z.B. Timesharing oder Shopping-Touren. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für lokal gebuchte Ausflüge etc. ist weder das Reisebüro noch der Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner. Daher können Sie sich nicht auf dessen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen organisiert werden und die Lokalvertretung des Veranstalters Ihnen diese lediglich vermittelt hat.

9. Einreiseformalitäten (Pass, Visa und Impfungen)

Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Schweizer Staatsbürger. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Das Reisebüro übernimmt keine Haftung, falls ein Passagier wegen Pass-, Visa-, oder gesundheitsrechtlichen Erfordernissen nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwelche Rückerstattung resp. müssen allfällige Rückreisekosten selber übernehmen.

10. Sicherstellung der Kundengelder

DesTour Reisebüro GmbH, Sargans AG ist Mitglied des gesetzlichen Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die von Ihnen in Zusammenhang mit Ihrer Buchung eingezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 durch den Garantiefonds sichergestellt.

11. Ombudsmann und Gerichtsstand

11.1
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse lautet:
Ombudsmann der Schw. Reisebranche
Postfach
8800 Thalwil.

11.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sargans. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem betreffenden Reisebüro / Veranstalter ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz akzeptieren mit ihrer Buchung den Gerichtsstand Sargans, Schweiz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die ungültige Bestimmung soll durch eine ersetzt werden, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind gültig 01.01.2008 - bis auf Widerruf.


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